Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage unserer Tätigkeit und somit Gegenstand des Vertrages.
Angebots- und Entwurfsunterlagen
Angebote sind für den Auftragnehmer nur 24 Werktage verbindlich. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen des Unternehmens dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt noch geändert oder dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen unverzüglich an den Unternehmer herauszugeben.
Haftung
Wir treten nur für Schäden ein, welche nachweisbar durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Keine Haftung übernehmen wir für Schäden, die an überalterten, brüchigen oder nicht ordnungsgemäß verlegten Rohrleitungen und sanitären Anlagen entstehen, sowie für Schäden, welche durch übergroße Verschmutzungen der Abwasserleitung erfolgen. Von der Haftung sind auch Verstopfungen, die durch harte Gegenstände wie Zementreste, Metallteile oder Steine verursacht werden, ausgeschlossen. In diesen Fällen werden die Arbeiten sofort abgebrochen und die bereits geleisteten Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Es ist erforderlich, dass die Monteure Zutritt zu allen für die Ausführung der Arbeit notwendigen
Einrichtungen haben. Treten durch die Nichtbeachtung dieser Vertragsbedingungen in verschlossenen Räumlichkeiten durch eventuellen Rückstau oder plötzlichen Durchbruch Schäden ein, übernehmen wir keine Haftung. Sofern durch die Nichtbeachtung dieser Vertragsbedingungen ein zeitlicher Mehraufwand entsteht, wird dieser in Rechnung gestellt.
Reklamationen
Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese innerhalb einer Woche nach Ausführung der Arbeit dem Auftragnehmer schriftlich angezeigt werden. Sie entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Gewährleistung
Wir tragen Gewährleistung für eingebautes Material, es gelten die Bedingungen des Herstellers. Für eingebaute Ersatzteile tragen wir sechs Monate Gewährleistung. Für Material, das vom Auftraggeber gestellt wird, können keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
Vertragspartner
Der Vertragspartner wird mit der Erteilung des Auftrags und nach dessen Ausführung Vollschuldner und erkennt den Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers als Erfüllungsort und Gerichtsstand an. Eine Verrechnung der Arbeits- und Materialkosten mit dem Immobilieneigentümer oder einer Verwaltungsgesellschaft ist Angelegenheit des Vertragspartners.
Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäß der Preisliste der Firma Rohr- und Abwassertechnik Manuel Wentzel. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die Vergütung bemisst sich nach Zeitaufwand, Maschinen- und Materialeinsatz. Zum Zeitaufwand gehören auch An- und Abfahrt. Die Preisliste wird dem Auftraggeber auf Wunsch ausgehändigt. Rechnungen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – sofort ohne Abzug zahlbar. Der mit den Arbeiten beauftragte Monteur ist für das Inkasso berechtigt.
Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Liefergegenstand bei Einbau nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes oder des Grundstücks wird. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Gebäudes oder des Grundstücks des Auftraggebers geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener Leistungsverweigerungsrechte dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen. Die Kosten der Demontage gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Werden die vom Auftragnehmer eingebrachten Gegenstände als wesentliche Bestandteile mit einem Grundstück oder mit einem anderen Gegenstand verbunden oder verarbeitet, so tritt der Auftraggeber, falls durch die Verbindung oder Verarbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers schon jetzt an den Auftragnehmer ab.
Schlussbestimmungen
Der Vertragspartner erkennt mit seiner Unterschrift die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.